§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für die Mitgliederversammlung (im folgenden Festessen) der Brokkoli Freunde e.F., soweit die Satzung des Brokkoli Freunde e.F. nicht eine andere Regelung trifft.
§ 2 Termin
Ein Festessen wird vom Vorstand einberufen. Der Termin des Festessens wird vom Vorstand in Abstimmung mit den Vereinsmitgliedern beschlossen. Eine außerplanmäßiges Festessen muss einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder dies wünscht.
§ 3 Vorbereitung
Die Vorbereitung des Festessens erfolgt durch den Vorstand oder wird vom Vorstand delegiert.
§ 4 Vorläufige Tagesordnung (im folgenden Menü)
Das vorläufige Menü des Festessens wird im Vorstand beraten und beschlossen.
§ 5 Unterlagen
Rechtzeitig vor dem Festessen erhalten die Mitglieder der Brokkoli Freunde e.F. durch den Vorstand die notwendigen Unterlagen. Diese bestehen aus der Einladung, die Ort, Datum und Menü des bevorstehenden Festessens enthalten muss und aus den eingegangenen Anträgen.
§ 6 Beginn der Sitzung
Das Festessen beginnt mit Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit und Festlegung des endgültigen Menüs.
§ 7 Menü
Weitere Tagesordnungspunkte (im folgenden Gänge) können von jedem Vereinsmitglied in das Menü eingebracht werden. Zu jedem Gang können während des Festessens Anträge gestellt werden, die schriftlich festzuhalten sind und über die nach der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Vereinsmitglieder abgestimmt wird.
§ 8 Schluss des Festessens
Das Festessen endet nach Abarbeitung des Menüs. Der Beschluss zum vorzeitigen Beenden des Festessens bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
§ 9 Beschlussfähigkeit
Das Festessen ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Zusätzlich ist das Vorhandensein oder das glaubhaft in Aussicht gestellte Vorhandensein von Brokkoli oder eines Brokkoli-Äquivalents während des Festessens notwendig. Ein Brokkoli- Äquivalent muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit als solches akzeptiert werden. Das Vorhandensein einschließlich der Akzeptanz darf zu einem beliebigen Zeitpunkt des Festessens erfolgen und somit auch das bisherige Festessen legitimieren. Ausgeschlossen von dieser Äquivalenz- Akzeptanz sind Objekte nach Anlage I-III zu § 1 Absatz 1 des BtMG. Konsum dieser führt zu sofortigem Verlust des Stimmrechts. Ausgenommen von letzterer Regelung sind medizinisch notwendige Einnahmen.
§ 10 Öffentlichkeit
Das Festessen ist nicht öffentlich. Durch Beschluss kann die Sitzung öffentlich werden. Personaldebatten, Finanzberichte und Berichte über die Mitglieder sind nie öffentlich. Im Falle der Nichtöffentlichkeit dürfen nur die stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein.
§ 11 Gäste
Gäste dürfen an nicht öffentlichen Festessen teilnehmen, müssen kein Vereinsmitglied sein und haben kein Stimmrecht. Zu Beginn eines Festessens oder in vorherigen Festessen können Personen per Abstimmung als Gäste deklariert werden. Grundsätzlich darf jedes Vereinsmitglied maximal einer Person ohne zusätzlichen Beschluss als Gast zu einem Festessen mitbringen.
§ 12 Rollen
Alle Mitglieder des Vereins sind gleichermaßen berechtigt an Festessen teilzunehmen.
§ 12.1 Berater*innen
Berater*innen sind ehemalige Vereinsmitglieder. Diese sind auf unbefristete Zeit Gäste ohne Stimmrecht
§ 13 Diskussionen
Das Wort kann durch die Moderation im Rahmen einer Redeliste erteilt werden. Antragsteller*innen können außerhalb der Reihenfolge das Wort verlangen. Die Redezeit kann von der Moderation begrenzt werden. Dies kann durch Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden. Die Moderation kann Redenden, die nicht zur Sache sprechen, das Wort entziehen.
§ 14 Anträge
Anträge an den Verein können von allen stimmberechtigten Mitgliedern oder von Gästen gestellt werden. Anträge sind bis spätestens vor dem Festessen beim Vorstand einzureichen und bei Bedarf den Mitgliedern zuzuleiten. Im Verlauf der Diskussion gestellte Initiativanträge bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung der Zustimmung eines Drittels der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
§ 15 Abstimmungen
Abgestimmt wird mit Ja, Nein und Enthaltung. Jedes anwesende Vereinsmitglied muss genau eine Stimme abgeben. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Gibt es mehr Enthaltungen als Ja- oder Nein-Stimmen ist das Abstimmungsergebnis ungültig. Stimmengleichheit der Ja- und Nein-Stimmen bei einem gültigen Abstimmungsergebnis gilt als Ablehnung. Abstimmungen über Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Auf Antrag muss geheim abgestimmt werden.
§ 16 Wahlen
Wahlen werden grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchgeführt. Der Wahl voraus geht eine Vorstellung der zur Wahl stehenden Personen. In jeder Wahl gibt jedes anwesende Vereinsmitglied genau eine eindeutig zuordenbare Stimme für eine*n zur Wahl stehenden Kandidat*in ab. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Eine Stichwahl erfolgt bei gleicher Anzahl von gültigen Stimmen für mehrere beste Kandidat*innen. Eine Wahl ist ungültig wenn die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen weniger als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten beträgt oder die gewählte Person die Wahl ablehnt. Vorschlagsrecht haben alle Mitglieder.
§ 17 Aufnahme
Eine Abstimmung zur Aufnahme neuer Vereinsmitglieder ist immer geheim. Ein*e Kandidat*in ist Mitglied, wenn mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind. Enthaltungen werden nicht gezählt. Gibt es mehr Enthaltungen als Ja- oder Nein-Stimmen ist das Abstimmungsergebnis ungültig.
§ 18 Protokoll
Über jedes Festessen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Dieses Protokoll enthält die Namen der anwesenden Mitglieder, die gefassten Beschlüsse im Wortlaut mit Abstimmungsergebnis und alle ausdrücklich zum Zweck der Niederschrift abgegebenen Erklärungen. Das Protokoll wird allen Mitgliedern so schnell wie möglich schriftlich zugestellt. Das Protokoll wird zeitnah bestätigt.
§ 19 Anträge auf Geschäftsordnung
Mitglieder des Vereins und Gäste können jederzeit in einer Sitzung Anträge auf die Geschäftsordnung stellen. Die unterschiedlichen Arten von Anträgen sind im Folgenden aufgeführt. Ein Antrag auf Geschäftsordnung wird durch das Heben beider Hände angezeigt und wird sofort und unabhängig von der Redeliste behandelt.
- Antrag auf Schluss der Redeliste und sofortige Abstimmung Abschließen eines Diskussionsthemas mit folgender Abstimmung darüber.
- Antrag auf Ausschluss vom Festessen Dieser Antrag benötigt eine Drei-Viertel-Mehrheit der Anwesenden sowie eine ausführliche Protokollierung.
- Antrag auf Vertagung Verschieben des Themas auf ein zukünftiges Festessen.
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung („Flüsterpause") Kurze Unterbrechung der Redeliste zum lokalen Austausch. Dabei ist die Flüsterpause nicht zu verwechseln mit einer normalen Pause (d.h. sitzen bleiben).
- Antrag auf Nichtbefassung Verhinderung einer unnötigen Diskussion
- Hinweis zur Geschäftsordnung Wenn jemand von der Geschäftsordnung abweicht.
- Antrag auf Überweisung an ein Komitee Wenn eine Beratung und / oder Entscheidung über einen Antrag mangels Information oder aus Zeitgründen nicht möglich ist, kann diese an ein Komitee weitergegeben werden. Dies kann ein bestehendes Komitee oder ein neu zu gründendes Komitee sein.
§ 20 Schlussbestimmung
Von der Geschäftsordnung kann im Ausnahmefall an einzelnen Punkten mit einer Zwei- Drittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen abgewichen werden.